Erlaubte Backwaren
Islamkonforme Lebensmittel – nicht nur für Muslime.
Rund 4 Millionen Muslime leben in Deutschland und entsprechend groß ist der Markt für islamkonforme Lebensmittel. In unserer Halāl-Themenwelt finden Sie alles für Kunden, die sich konsequent nach den islamischen Speisevorschriften ernähren.
„Halāl“ (arabisch: erlaubt) sind Lebensmittel, die weder Schweinefleisch noch aus Schwein hergestellte Erzeugnisse (z. B. Gelatine) enthalten. Zudem müssen Halāl-Lebensmittel und ihre Inhaltsstoffe (z. B. Aromen) frei von Alkohol sein. Auch für die Produktionsstätten gelten besondere Vorschriften, etwa der Verzicht auf alkoholische Reinigungsmittel.
Übrigens: DEH bietet viele weitere Backwaren, die den Speisevorschriften grundsätzlich entsprechen, aber keine entsprechende Zertifizierung durchlaufen haben. Diese sind in den Produktspezifikationen wie folgt gekennzeichnet:
„Enthält keine Zutaten oder Erzeugnisse aus Schwein, einschließlich Gelatine und L-Cystein gewonnen aus Schwein, kein Fleisch*, und keinen Alkohol, einschließlich Trägerstoffen von Aromen. Bei der Produktion werden keine Schmierfette auf tierischer Basis eingesetzt und keine alkoholischen Reinigungsmittel verwendet.“
*ausgenommen ist Fleisch, welches gemäß der religiösen Grundsätze und Vorgaben verarbeitet wird