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Erlaubte Backwaren

Islamkonforme Lebensmittel – nicht nur für Muslime.
Rund 4 Millionen Muslime leben in Deutschland und entsprechend groß ist der Markt für islamkonforme Lebensmittel. In unserer Halāl-Themenwelt finden Sie alles für Kunden, die sich konsequent nach den islamischen Speisevorschriften ernähren.

„Halāl“ (arabisch: erlaubt) sind Lebensmittel, die weder Schweinefleisch noch aus Schwein hergestellte Erzeugnisse (z. B. Gelatine) enthalten. Zudem müssen Halāl-Lebensmittel und ihre Inhaltsstoffe (z. B. Aromen) frei von Alkohol sein. Auch für die Produktionsstätten gelten besondere Vorschriften, etwa der Verzicht auf alkoholische Reinigungsmittel.

Übrigens: DEH bietet viele weitere Backwaren, die den Speisevorschriften grundsätzlich entsprechen, aber keine entsprechende Zertifizierung durchlaufen haben. Diese sind in den Produktspezifikationen wie folgt gekennzeichnet:

„Enthält keine Zutaten oder Erzeugnisse aus Schwein, einschließlich Gelatine und L-Cystein gewonnen aus Schwein, kein Fleisch*, und keinen Alkohol, einschließlich Trägerstoffen von Aromen. Bei der Produktion werden keine Schmierfette auf tierischer Basis eingesetzt und keine alkoholischen Reinigungsmittel verwendet.“

*ausgenommen ist Fleisch, welches gemäß der religiösen Grundsätze und Vorgaben verarbeitet wird

 

Art.-Nr.: 0774 Börekschnecke mit Hackfleischfüllung
backfertig, 180 g Stk./Karton 55 // 9,90 kg 63 Kartons je Palette
35 % Füllung
Börekschnecke mit Hackfleischfüllung
ca. 180 °C
0,4 l
ca. 25 Min.
5 Min.
ATV: Bitte kontaktieren Sie unseren Anwendungsberater
Art.-Nr.: 1256 Stick mit Hackfleischfüllung
backfertig, 100 g Stk./Karton 100 // 10 kg 63 Kartons je Palette
35 % Füllung
Stick mit Hackfleischfüllung
ca. 180 °C
ca. 25-30 Min.