Navigation

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1.1 Alle Verträge zwischen der D. Entrup-Haselbach GmbH & Co. KG (nachfolgend „DEH“ oder „wir/uns“) und deren Abnehmern und Kunden (nachfolgend „Kunde“ bzw. „Kunden“) unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AVLB“). Die AVLB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), d.h. natürlichen oder juristischen Personen, welche im Hinblick auf den Kauf der Ware in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.2 Diese AVLB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AVLB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt DEH nicht an, es sei denn, DEH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AVLB gelten auch dann, wenn DEH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AVLB abweichender Bedingungen Lieferungen an den Kunden erbringt und/oder Zahlungen für Lieferungen entgegennimmt. Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn der Kunde ausdrücklich hierauf verweist und DEH der Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Die AVLB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen DEH und dem Kunden.

 

§ 2 Vertragsabschluss, Selbstbelieferungsvorbehalt

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten. Sie sind lediglich Aufforderungen zu Bestellungen. Erteilt der Kunde auf der Grundlage der freibleibenden Angebote eine Bestellung, so kommt ein Vertragsschluss – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst durch unsere schriftliche  Auftragsbestätigung zustande, sofern der Kunde eine solche wünscht. In allen anderen Fällen erfolgt der Vertragsschluss durch die Lieferung der Ware. Sofern eine Auftragsbestätigung durch uns erfolgt, ist für den Inhalt des Vertrages, insbesondere für den Umfang der Lieferung und den Lieferzeitpunkt, allein diese maßgebend. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.

2.2 Änderungen technischer Art sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sie dienen nur der Orientierung des Kunden.

2.3 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass eine nicht rechtzeitige oder nicht richtige Lieferung durch unsere Zulieferer nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer, das heißt einer ordnungsgemäßen und ausreichenden Eindeckung entsprechend der Quantität und der Qualität aus unserer Lieferungs- oder Leistungsvereinbarung mit dem Kunden. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und eine etwaig hierauf bereits geleistete Zahlung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

3.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware, unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

3.3 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer vorgenannten Pflicht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

3.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages sicherheitshalber ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Werden von uns Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend gemacht, hat der Kunde uns gegenüber die Abnehmer der weiterveräußerten Ware sowie die Höhe der hieraus folgenden Forderung offen zu legen.

3.5 Einreden und Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind wir unwiderruflich berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu betreten.

3.6 Verarbeitet der Kunde die Ware, bildet er sie um oder verbindet er sie mit anderen Gegenständen, so erfolgt die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung für DEH. DEH wird unmittelbarer Eigentümer der durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung hergestellten Sache. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, so sind sich DEH und Kunde darüber einig, dass DEH in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung Eigentümer der neuen Sache wird. Der Kunde verwahrt die neue Sache für DEH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht DEH gehörenden Gegenständen steht DEH Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeitenden, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Für den Fall der Veräußerung oder Vermietung der neuen Sache tritt der Kunde hiermit dem Verkäufer seinen Anspruch aus der Veräußerung oder Vermietung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von DEH in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der DEH abgetretene Forderungsanteil hat den Vorrang vor der übrigen Forderung.

3.7 Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche von DEH gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20 %, so ist DEH auf Verlangen des Kunden verpflichtet, ihr zustehende Sicherungen nach ihrer Wahl freizugeben.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die von uns angegebenen Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders gekennzeichnet, und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Zollgebühren, Einfuhrzölle, lokaler oder ähnlicher Steuern oder jeglicher Abgaben, die jeweils auf lokaler oder nationaler Ebene erhoben werden. Im Übrigen gelten die Preise frei Haus Deutschland, wenn im Angebot keine andere Regelung getroffen wurde.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufpreis sofort, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware und Rechnung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

4.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung, auch durch Bürgschaft, abzuwenden.

4.4 Wir sind jederzeit auch nach Abschluss des Vertrages - zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen - berechtigt, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Kunden, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten und sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.

4.5 Wir sind berechtigt, Teillieferungen jeweils gesondert abzurechnen.

4.6 Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt oder treten beim Kunden andere Ereignisse ein, die dessen Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden uns solche vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes weitere Lieferungen aus demselben rechtlichen Verhältnis bis zur Tilgung der hieraus offenen Forderungen von Vorauszahlungen abhängig machen und/oder nach vergeblicher Mahnung mit Nachfristsetzung, ohne dass es einer Ablehnungsandrohung bedarf, die Restmenge ganz oder teilweise streichen und/oder von bestehenden Verträgen zurücktreten. Hieraus entstehen dem Kunden keine Rechte.

 

§ 5 Gefahrübergang, Lieferung, Höhere Gewalt

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen, auf den Kunden über.

5.2 Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten. Schriftlich verbindliche vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt für Liefertermine. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig.

5.3 Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch unvorhergesehene oder unverschuldete Ereignisse gehindert - z.B. höhere Gewalt (u.a. Explosion, Feuer, Überschwemmung, Bürgerunruhen, Regierungsmaßnahmen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Pandemien, Epidemien), einschließlich hierdurch verursachte Störung der Fabrikation, der Versendung oder des Transporteurs - verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Hindernis sowie dessen voraussichtliche Dauer zu informieren.

5.4 Transport- und sonstige Verpackungen im Sinne des VerpackG werden nicht zurückgenommen. Mehrweg-Paletten und sonstige Mehrweg-Ladehilfsmitteln sind vom Kunden in gleicher Qualität zu tauschen. Unsere Transportverpackungen sind nicht systembeteiligungspflichtig und u.a. aufgrund der Etikettierung ausschließlich für den Einsatz im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) bestimmt und dürfen vom Kunden daher nicht an Endverbraucher (B2C) weitergegeben werden. Der Kunde haftet für Schäden und Aufwendungen, die uns aus bei Verstößen aus den vorstehenden Verpflichtungen entstehen.

 

§ 6 Beschaffenheit der Ware, Gewährleistung, Rügeobliegenheit

6.1 Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz nach Maßgabe von § 8 dieser AVLB bleibt hiervon unberührt.

6.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, DEH unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung der Ware, schriftlich Anzeige zu machen (vgl. zu den diesbezüglichen Sonderbestimmungen bei Lebensmitteln § 7 dieser AVLB). Durch Verhandlungen über etwaige Mängelrügen verzichtet DEH nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen ist. Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich der Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitigen Mangelrüge, gilt § 377 HGB.

6.2 Beanstandungen hinsichtlich der Menge, offensichtliche transportbedingte Schäden oder sonstige schon bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen bei Annahme der Lieferung zudem auf dem jeweiligen Frachtpapier vom Anlieferer mit Unterschrift bestätigt werden. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass eine entsprechende Bestätigung erfolgt.

6.3 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder von uns stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar. Etwaig unserem Angebot beigefügten Unterlagen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Muster usw. sind nur annäherungsweise maßgebend. Wir übernehmen weder Garantien, noch übernehmen wir ein Beschaffungsrisiko, es sei denn dies ist ausdrücklich schriftlich mit „rechtlich garantiert“ bzw. „Übernahme des Beschaffungsrisikos“ gekennzeichnet. Auch eine Bezugnahme auf Normen und ähnliche technische Regelungen stellt keine Eigenschaftsangabe unserer Produkte dar, es sei denn dies ist ausdrücklich mit „Eigenschaft des Produktes“ gekennzeichnet. Etwaige – ausschließlich im Verhältnis zwischen Kunden und Hersteller geltenden – Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

6.4 Ein Rücktrittsrecht, Recht auf Retouren oder Auftragsstornierungen außerhalb der Gewährleistungsrechte (nachfolgend „Retouren“) steht dem Kunden nicht zu. Retouren akzeptieren wir ausschließlich nach freiem Ermessen auf Kulanzbasis und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Retouren werden grundsätzlich erst nach vorheriger Ankündigung und Abstimmung der Rücksendung unter Beifügung der Original-Lieferpapiere entgegen genommen, wobei wir den einwandfreien Zustand der Ware voraussetzen. Ein generelles Verweigerungsrecht für solche Retouren behalten wir uns vor. Stimmen wir einer Retour oder Auftragsstornierung zu, trägt der Kunde sämtliche, zum Zwecke der Abwicklung erforderlichen Aufwendungen, wie z.B. Rückpack- oder Lieferkosten.

6.5 Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang gemäß § 5.1 dieser AVLB. Dies gilt nicht in den Fällen gemäß § 8.2 dieser AVLB, insoweit finden die gesetzlichen Fristen Anwendung.

 

§ 7 Prüfung von Lebensmitteln

7.1 Handelt es sich bei der Ware um Lebensmittel, gelten im Hinblick auf die Prüfung durch den Kunden die folgenden gegenüber den vorstehenden §§ 6.1 und 6.2 bei Widersprüchen vorrangigen Sondervorgaben.

7.2 Die Prüfung der lebensmittelrechtlichen Verkehrsfähigkeit in Erfüllung der dem Kunden obliegenden lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten hat dieser für jede Lieferung innerhalb von 24 Stunden ab Lieferung, spätestens jedoch vor der Weiterverarbeitung, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, vorzunehmen. Tiefkühl- und Frischprodukte hat der Kunde darüber hinaus sofort bei Anlieferung auf offene Mängel zu überprüfen, gegebenenfalls beim Anlieferer nachweisbar zu reklamieren und – nach telefonischer Abstimmung mit uns – zurückzusenden, Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich der Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitigen Mangelrüge, gilt § 377 HGB.

7.3 Darüber hinaus darf der Kunde im Falle eines Mangels, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt (hierzu zählt auch eine fehlerhafte Beschreibung von Inhaltsstoffen) oder ausschließt, die Ware weder weiterverarbeiten noch an Dritte herausgeben oder verkaufen. Insoweit hat der Kunde auch geeignete Vorkehrungen zu treffen, die eine versehentliche Herausgabe, Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung verhindern.

7.4 Liegt an einem Einzelartikel aus einer Gesamtlieferung ein Mangel vor, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen einschränkt oder verhindert, ist der Kunde verpflichtet, zumindest durch geeignete Stichproben zu überprüfen, ob es sich bei dem festgestellten Mangel um einen Einzelfall handelt oder ob ein Produktions- oder Behandlungsfehler vorliegt, der die gesamte Warenpartie umfasst. In jedem Fall hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten und entsprechend reklamierte Produkte unverzüglich an uns zwecks ergänzender Prüfung zurückzusenden.

 

§ 8 Haftungsbeschränkungen

8.1 Wir haften nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - und/oder bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen.

8.2 Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht

-     für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
      von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;

-     für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; wesentliche Vertragspflichten sind solche,
      deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf;

-     im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;

-     im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;

-     soweit wir die nach Maßgabe dieser AVLB eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware
      oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben;

-     bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

8.3 Im Falle dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehenden § 8.2, dort 1., 3., 4., 5. und 6 Spiegelstrich vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

8.4 Eine weitergehende Haftung der DEH ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere eine Haftung für Schäden, die ausschließlich aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, insbesondere der Nichtbeachtung der der Ware beigefügten oder auf der Ware angebrachter Gebrauchsanweisung, oder aufgrund von Änderungen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Kunden, eines Abnehmers des Kunden oder von dem Kunden oder dessen Abnehmer beauftragten Dritten entstanden sind.

8.5 Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden §§ 8.1 bis 8.4 und Ziff. 8.6 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Subunternehmern der DEH.

8.6 Soweit dem Kunden nach Maßgabe dieses § 8 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für die Mängelgewährleistungsansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß § 6.5 dieser AVLB. § 8.2 dieser AVLB gilt entsprechend.

8.7 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§ 9 Datenschutz

Es gelten unsere beigefügten „Datenschutzhinweise für Vertragspartner“ der DEH.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten des Kunden ist der Sitz von DEH.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.4 Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsschluss, insbesondere nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der AVLB - einschließlich dieser Schriftformklausel sowie Nebenabreden jeder Art - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (ausreichend E-Mail, Telefax). Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305 b BGB bleibt davon unberührt.